Für Italien Liebhaber war und ist ein Haus oder Wohnung an Mittelmeer ein langer ersehnter Wunsch. Damit der kauf jedoch nicht zum Flop wird, gilt es einige Regeln zu beachten.

Tipps: Immobilienkauf in Italien

Bevor Sie sich dazu entschließen einen notariellen Kaufvertrag zu unterschreiben, sollten Sie unbedingt folgenden Tipps beachten:

Als erstes sollten Sie sich bei Ihren Kauf viel Zeit lassen und in Ruhe überlegen, ob die gefundene Immobilien wirklich dauerhaft Ihre Ansprüche genügt.

Vergewissern Sie sich, dass es sich um ein Objekt mit „Sanatoria“ (Baugenehmigung) handelt. Wichtig ist hier vor allem, dass die Sanatoria  mit der sog. „Pianta“ (Bauplan, Grundriss und Zeichnung vom Architekt) übereinstimmt. Etwaige nachträgliche Veränderungen müssen hier eingetragen sein. Die „Pianta“ muss nicht nur mit den Bau übereinstimmen, sonder auch die gleiche sein, welche bei der Kommune vorliegt. Hierbei sollten insbesondere Grundriss, Größe und vor allem die Anzahl der Etagen überprüft werden.

Es gibt in Italien, insbesondere im Süden immer noch sehr viele sog. „Case abusive“, (ohne Baugenehmigung) die auf einen Käufer warten. Diese Immobilien können zwar, vorausgesetzt sie wurden vor dem Jahre 1974 gebaut nachträglich legalisiert werden, jedoch nur mit einen großen finanziellen Aufwand.

Außerdem besteht hier immer die Möglichkeit das etwaige Statische oder Bauliche Mängel vorhanden sind, die für den leihe nicht sofort erkennbar sind. So wurde früher  z.B. oft Sand direkt aus der Küste geholt, worin sich Salzablagerungen befanden. Diese führte dann zum Einsturz von Decken und Fassaden. Auch dem häufigen fehlen Strukturen wie Kanalisation und genehmigten Abwässerungsanlagen, sowie illegalen verlegte Versorgungsanschlüsse wie Stromleitungen können hier zum Problem werden.

Es gilt zu beachten, das egal ob bei Alt oder Neubau, der Eigentümer den letzten Kaufvertrag des Gründstück, bzw. Immobilien vorlegt, woraus der Kauf der Immobilie oder Grundstück hervorgeht.

Wir empfehlen im jeden Fall vor dem Kauf, sich vor Ort ansässigen „Ingegniere oder Architetto“ zu wenden und sich beraten zu lassen. Erst danach sollten Sie sich den „Atto“ (Kaufvertrag) beim Notar widmen.

Viel Spass bei Ihre Italien Immobilie